Agb

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Januar 2024
Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Die Fahrausbildung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Vertrages.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsverordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall sechs Monate nach Abschluss des Ausbildungsvertrages. Aus Kulanz wird die erste Vertragsverlängerung für weitere sechs Monate ohne Berechnung eines erneuten Grundbetrags umgesetzt.

Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahr-schule bekannt gegebenen zu entsprechen.

Preisänderungen / Preisstetigkeit
Bei Preisänderungen werden die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte erst nach Ablauf von 6 Monaten seit Vertragsabschluss angepasst.

Grundbetrag und Leistungen
Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
• die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule
sowie je nach Klasse und Erfordernis
• die Erteilung des theoretischen Unterrichts
• das Lehrmaterial (Buch und Lern-App)
• ein Vortest
• zwei Einheiten à 45 Minuten auf dem Fahrsimulator

Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist
Kann der Fahrschüler* eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unver-züglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler* nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von zwei Dritteln des Fahrstunden-entgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler* bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen
Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erneut erhoben.

Entgelt für Fahrstunden und Leistungen
Mit dem Entgelt für die Fahrstunden von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:
• die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie
• die Erteilung des praktischen Unterrichts.

Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsver-trages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
Bei Erteilung eines SEPA-Mandats darf die Fahrschule bis zu 14 Tage im Vorhinein die zu erwar-tenden Leistungen einziehen.
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbil-dung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
Entgeltentrichtungen bei Fortsetzung der Ausbildung
Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung ist vor Beginn derselben zu entrichten.

Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler* jederzeit, von der Fahrschule nur in den nach-stehend genannten Fällen gekündigt werden.
Wenn der Fahrschüler*
• trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsab¬schluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
• den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zwei-maliger Wiederholung nicht bestanden hat,
• wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers* verstößt.
• Täuschungsversuche (z.B. Vertreterprüfung/Identitätsbetrug, Kameraeinsatz zur Hilfestellung) bei Ausbildung oder Prüfungen unternimmt.

Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler*, ohne durch ein vertrags-widriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
• 1/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung vor Beginn der theoretischen Ausbildung erfolgt;
• 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb von sechs Wochen nach Ausbil-dungsbeginn erfolgt;
• der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung später als sechs Wochen nach Ausbildungs-beginn erfolgt.
Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler*, weil er hierzu durch ein vertrags-widriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.

Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer* und Fahrschüler* haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers* davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstunden¬satz berechnet.
Hat der Fahrlehrer* den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

Wartezeiten bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer* um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler* nicht länger zu warten.
Hat der Fahrschüler* den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu ver-treten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer* nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen.

Ausfallentschädigung
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler* nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler* bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlicher geringerer Höhe entstanden.

Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler* ist vom Unterricht auszuschließen
• wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht und
• wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

Ausfallentschädigung
Der Fahrschüler* hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung zwei Drittel des Fahrstun-denentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler* bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler* ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers* bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.

Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftrad-Ausbildung
Der Fahrschüler* hat in jeder Praxiseinheit Schutzausrüstung (Helm mit Funk, Motorradjacke, Motorradhose, Motorradstiefel und Motorradhandschuhe) zu tragen.
Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler* und Fahr-lehrer* verloren, so muss der Fahrschüler* unverzüglich (an geeigneter Stelle) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer* warten.
Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschü-ler* die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt.
Deshalb entscheidet der Fahrlehrer* nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung.

Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung wird zwischen Fahrschüler* und Fahrlehrer* abgespro-chen und bedarf der Zustimmung des Fahrlehrers*; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler* nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule.

Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler* keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder verlegt er nach Vertrags-abschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der ge-wöhnliche Aufenthaltsort aus dem Inland zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

Optionale Kurse
Zusätzlich zur Standard-Preisliste bieten wir unseren Kunden* drei verschiedene Kurse an.

Theorie-Kurs:
• kompakte Theorieunterrichte à 180 Minuten
• feste Termine im Überblick
• vertraute Gruppenatmosphäre

Praxis-Kurs:
• bis zu 2 x 90 Minuten Praxis pro Tag (Mo. – Fr.)
• Termine werden kurz nach Anmeldung schon abgestimmt

Komplett-Kurs:
• kompakte Theorieunterrichte à 180 Minuten
• feste Termine im Überblick
• vertraute Gruppenatmosphäre
• bis zu 2 x 90 Minuten Praxis pro Tag (Mo. – Fr.)
• Termine werden kurz nach Anmeldung schon abgestimmt
• Optimierung/Abstimmung zwischen Theorie und Praxis für höchste Effizienz

Optionales Premiumpaket für die Klasse B
Dieses kann bei Anmeldung zu einem Aufpreis auf den Grundbetrag erworben werden.
Bestandteile:
• Theorie Garantie (Hat der Schüler* drei Prüfungssimulationen bestanden, übernimmt die Fahrschule im Falle des Nichtbestehens der Theorieprüfung die Vorstellungsentgelte für bis zu zwei weitere Theorieprüfungen.)
• bis zu 3 Prüfungssimulationen pro Tag ohne weitere Kosten
• 4 weitere Einheiten à 45 Minuten auf dem Fahrsimulator
• Erste-Hilfe-Kurs
• Sehtest
• Passfoto *(m / w / d)

Stand 02.01.2024
Fahrschule von Helden GbR
Roermonder Str. 325
52072 Aachen
Telefon: +49 241 932095
E-Mail: buero(at)fahrschulevonhelden.de